Das Märchen von der Absicherung, Teil 1

Sie haben ein eigenes Unternehmen, vielleicht sogar eine GmbH?

Sie sind Angehöriger eines Familienunternehmens?

Sie gehören möglicherweise auch noch zur Geschäftsführung oder haben Prokura?

Sie sind aber angestellt, erhalten Gehalt und zahlen Sozialversicherungsbeiträge?

 

Tja, dann wurden Sie schlecht beraten.

Es gibt in Deutschland tausende Menschen, die zu der o.g. Gruppe gehören und die zu Unrecht seit Jahren oder Jahrzehnten ihre Beiträge zu Arbeitslosen-, Renten- und gesetzlicher Krankenversicherung zahlen. Dazu gehören insbesondere Menschen in Handwerksbetrieben.

Wenn Sie jetzt auch denken "Uuups, das geht ja auch mich an!", dann schauen Sie sich bitte einmal das Video weiter unten an. Denn wenn Sie wirklich einmal arbeitslos oder bedürftig werden sollten, dann haben Sie Anspruch auf: NICHTS

Genau, Sie bekommen nichts - noch nicht einmal alle Ihre zu Unrecht eingezahlten Beiträge zurück.

 

Erste Maßnahmen:

  • Fragen Sie Ihren Steuerberater, warum er Sie bisher nicht darauf hingewiesen hat.
  • Lassen Sie klären, wieviel Geld Sie von wem zurückfordern können. Das geht allerdings kaum ohne Anwalt.
  • Kümmern Sie sich sofort um Ihre Absicherung für den Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit und/oder Altersvorsorge

Ich helfe Ihnen dabei.

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